Geistkircher Str. 12 | 66386 St. Ingbert

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Franic GmbH, Geistkircher Str. 12, 66386 St. Ingbert (nachfolgend „Auftragnehmer“), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“) über die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich zugehöriger Komponenten (z. B. Speicher, Energiemanagementsysteme).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Vertragsgegenstand ist die schlüsselfertige Lieferung und Installation der im Angebot beschriebenen Photovoltaikanlage.
(2) Die Franic GmbH tritt als Generalunternehmer auf. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
(3) Elektroinstallationsarbeiten, die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Inbetriebnahme sowie die Erstellung erforderlicher Mess- und Prüfprotokolle werden ausschließlich durch eingetragene Elektromeisterbetriebe ausgeführt.
(4) Der Auftragnehmer schuldet dem Kunden die vertragsgemäße Gesamtleistung. Die fachliche Verantwortung für Elektroarbeiten liegt beim jeweils beauftragten Elektromeisterbetrieb.

3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

4 Preise, Umsatzsteuer

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.
(2) Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird gemäß § 12 Abs. 3 UStG der Umsatzsteuersatz von 0 % angewendet.
(3) Der Kunde bestätigt, dass:
  – die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird,
  – die installierte Leistung maximal 30 kWp beträgt,
  – die Anlage überwiegend der Eigenversorgung dient.
(4) Sollten sich diese Voraussetzungen nachträglich als unzutreffend erweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzufordern.

5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt gemäß dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan.
(2) Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Baufortschritt fällig.
(3) Zahlungen sind unabhängig vom Zeitpunkt des Zählerwechsels oder der Einspeisevergütung zu leisten.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass:

  • alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Statik, baurechtliche Zulässigkeit) vorliegen,
  • der Zugang zur Baustelle gewährleistet ist,
  • notwendige technische Voraussetzungen (z. B. Zählerschrank) vorhanden sind oder rechtzeitig geschaffen werden.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

7 Liefer- und Leistungsfristen

(1) Liefer- und Montageterminangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Die Einhaltung von Fristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt eine Abnahme durch den Kunden.
(2) Wesentliche Mängel sind vom Kunden bei Abnahme zu benennen.
(3) Die Anlage gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Betrieb nimmt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel rügt.

9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Mängel an Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Herstellergarantien.
(3) Die Gewährleistung umfasst nicht Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder Eingriffe Dritter entstehen.

10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

11 Widerrufsrecht (für Verbraucher)

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil des Vertrags.
(3) Verlangt der Kunde den vorzeitigen Beginn der Arbeiten, hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten. Als Leistungen gelten auch Planungs-, Koordinations-, Materialdispositions- und Beauftragungsleistungen von Subunternehmern.

12 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Franic GmbH.

14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Franic GmbH.